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Ausbildung

Das Schmuckbild zeigt eine Gruppe von 16 jungen Menschen, die nebeneinander stehen - einige mit Mappen in der Hand oder Rucks„cken.

Die Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen in allen Fragen der beruflichen Ausbildung. Die Überwachung und Förderung der Berufsausbildung sowie die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen sind unter anderem Kern- und Pflichtaufgaben der IHK nach dem Berufsbildungsgesetz.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie aktuell die notwendigen Ausbildungs-unterlagen, Informationen zu Prüfungen und Terminen, die Prüfungsordnung und weiterführende Verlinkungen. Zu allen Fragen der Ausbildung beraten Sie unsere Ausbildungsberater auch gerne in einem persönlichen Gespräch.

Die Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main versteht sich jedoch nicht nur als „gesetzlich zuständige Stelle“ bei der Umsetzung der ihr übertragenen hoheitlichen Aufgaben in der beruflichen Bildung, sondern als moderne und anerkannte Dienstleistungseinrichtung für Ihre Kunden. Dies wird bei der kompetenten Kundenberatung vor Ort in den Unternehmen und der Beratung der Auszubildenden deutlich.

Eine wichtige Aufgabe besteht ebenfalls in der engen Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Stellen, wie allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen, Bildungsträgern, den Agenturen für Arbeit sowie Organisationen, Verbänden und Arbeitskreisen.

Die berufliche Ausbildung im Betrieb ist praxisnah, abwechslungsreich, von hoher Qualität und international anerkannt. Sie vermittelt Kenntnisse in neuen Techniken und bietet vielfältige selbstständige Arbeitsaufgaben sowie in vielen Berufen den Umgang mit Kunden. Die Ausbildung qualifizierter Mitarbeiter ist eine wachsende Herausforderung für Unternehmen in einem zunehmenden Wettbewerb um Fachkräfte.

Die IHK Offenbach ist der kompetente Ansprechpartner in allen Fragen der Berufsausbildung.

Ausbildungsunterlagen / Formulare

Auf dieser Seite finden Sie die für die Ausbildung notwendigen Unterlagen. Ob ein Betrieb zur Berufsausbildung geeignet ist, entscheidet die Ausbildungsberatung.

Zunächst ermittelt der Betrieb, in welchen Bereichen zukünftig Fachkräfte gebraucht werden. Es wird je ein Verantwortlicher für die Ausbildung in den kaufmännischen beziehungsweise industriell–technischen Berufen ernannt, und das Ausbildungskonzept wird mit dem verantwortlichen Ausbildungsberater der Industrie– und Handelskammer abgestimmt. Wichtige rechtliche Grundlagen für die Ausbildung sind das 

  • Berufsbildungsgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • die Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf.

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Im einzelnen ist der Betrieb grundsätzlich zur Ausbildung geeignet, wenn dort

  • alle in der Ausbildungsordnung festgelegten Kenntnisse und Fertigkeiten eines bestimmten Berufsbildes vermittelt werden können. Falls dies nicht vollends möglich ist, kann nach geeigneten Partnern gesucht werden, um diese Lücke in sogenannten Ausbildungsverbünden zu schließen.
  • die persönliche Eignung zur Einstellung von Auszubildenden vorliegt. Diese Eignung fehlt, wenn ein Beschäftigungsverbot gegenüber Jugendlichen und Kindern besteht.
  • der für die Ausbildung Verantwortliche fachlich geeignet ist, das heißt, dass er alle Kenntnisse und Fertigkeiten für den jeweiligen Beruf besitzt. Darüber hinaus muss er berufspädagogisch und arbeitspädagogisch geeignet sein. Diese Eignung wird durch eine besondere Prüfung vor der IHK oder entsprechende Abschlüsse, zum Beispiel Meisterprüfungen, nachgewiesen.

·     Die Nachweispflicht der pädagogischen Eignung ist ab 1. August 2009 wieder erforderlich.        

Die IHK berät und betreut den Ausbildungsbetrieb sowie die Auszubildenden während der gesamten Ausbildungszeit, führt die erforderlichen Prüfungen durch und vermittelt die notwendigen Kontakte zu Kooperationspartnern, Schulen und Arbeitsämtern. Die Ausbildungsverträge werden bei der IHK eingetragen.

Fragen Sie Ihre IHK

Friedrich Rixecker
Geschäftsführer
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