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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der IHK Offenbach am Main

1. Anmeldung und Vertragsschluss

a) Die Anmeldung zu Veranstaltungen der IHK Offenbach am Main soll schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) oder online über die Webseite www.offenbach.ihk.de erfolgen.

b) Die Anmeldung muss innerhalb der in der Beschreibung genannten Frist, ansonsten grundsätzlich bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.

c) Die IHK Offenbach am Main kann Ihre Anmeldung innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens 14 Tage nach Eingang, annehmen. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung, sofern nicht ausdrücklich auf eine solche Bestätigung verzichtet wurde. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang dieser Bestätigung zustande. Wurde auf eine Anmeldebestätigung seitens der IHK Offenbach am Main verzichtet, kommt der Vertrag mit der Anmeldung des Teilnehmers zustande.

d) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die IHK Offenbach am Main dies dem Anmeldenden unverzüglich mit.

e) Die Anmeldung zu Weiterbildungsprüfungen muss zu gegebener Zeit gesondert vorgenommen werden.

2. Besonderheiten beim Vertragsschluss über www.offenbach.ihk.de

a) Die Anmeldung auf www.offenbach.ihk.de erfolgt in fünf Schritten. Im ersten Schritt wählen Sie die gewünschte Veranstaltung aus. Dann folgt ein Klick auf „Jetzt online zum Weiterbildungsangebot/zur Veranstaltung anmelden“. Im dritten Schritt werden die Daten des Teilnehmers und die Details zur Zahlungsabwicklung erfasst. Im vierten Schritt haben Sie die Möglichkeit, Ihre eingegebenen Daten nochmals zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Zuletzt klicken Sie auf „(Kostenpflichtig) Buchen“.

b) Damit geben Sie ein verbindliches Angebot an die IHK Offenbach am Main ab, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Sie erhalten daraufhin an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zunächst eine Eingangsbestätigung. Zur Verifikation Ihrer E-Mail-Adresse klicken Sie bitte auf den in der E-Mail angegebenen Link. Die Annahme Ihres Angebots richtet sich nach Ziffer 1c).

3. Widerrufsbelehrung, Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Industrie und Handelskammer Offenbach am Main, Frankfurter Straße 90, 63067 Offenbach am Main, Fax (069) 8207-319 oder service@offenbach.ihk.de.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

4. Zahlungsbedingungen für kostenpflichtige Veranstaltungen

a) Entgelte für Veranstaltungen der IHK Offenbach am Main unterliegen nicht der Umsatzsteuer (§ 2 Absatz 3 UStG).

b) Der Teilnehmer hat das Entgelt unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Arbeitgeber, Arbeitsagentur) unverzüglich, spätestens jedoch bis zum in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Für Veranstaltungen, die mehr als ein Jahr nach Eingang der Anmeldung bei der IHK Offenbach am Main beginnen, bleibt eine Anhebung des Entgelts vorbehalten.

c) Teilnehmer, die Zahlungen für vorangegangene (Teil-) Veranstaltungen nicht oder nicht fristgerecht bezahlt haben, können vom Besuch nachfolgender (Teil-) Veranstaltungen solange ausgeschlossen werden, bis sämtliche Entgelte beglichen wurden.

d) Lehrmittel und Prüfungsgebühren werden in der Regel gesondert berechnet. Die Höhe der Prüfungsgebühren richtet sich nach der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Gebührenordnung der IHK Offenbach am Main.

e) Bei Veranstaltungen mit mehr als 150 Unterrichtsstunden oder einer Dauer von mehr als sechs Monaten kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. 

5. Rücktritt und Kündigung

a) Neben dem Widerrufsrecht nach Ziffer 3 ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Hierfür maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Erklärung bei der IHK Offenbach am Main.

b) Bei Kurzzeitveranstaltungen (Dauer bis max. 50 Unterrichtsstunden) kann der Teilnehmer bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Nennung von Gründen zurücktreten. Bei einem späteren Rücktritt wird ein Betrag in Höhe von 50 Prozent des Teilnahmeentgeltes als Pauschale für entstandene Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Teilnehmer, die bei der Veranstaltung nicht erscheinen oder erst am Tag der Veranstaltung absagen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Kurzzeitveranstaltungen können nach ihrem Beginn nicht gekündigt werden.

c) Bei Langzeitveranstaltungen (Dauer mehr als 50 Unterrichtsstunden) kann der Teilnehmer bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Nennung von Gründen zurücktreten. Bei einem späterem Rücktritt  wird ein Betrag in Höhe von 10 Prozent des Teilnahmeentgeltes, maximal jedoch € 500,00 als Pauschale für entstandene Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Teilnehmer, die teilweise oder gar nicht zur Veranstaltung erscheinen, bleiben trotzdem zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Langzeitveranstaltungen können erstmals zum Ablauf der ersten drei Monate mit einer Frist von 6 Wochen, danach mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Das Entgelt für den bereits in Anspruch genommenen Lehrgangsabschnitt ist in jedem Fall zu entrichten.

d) Der Teilnehmer kann bei Kurz- und Langzeitveranstaltungen zur Vermeidung der Schadenspauschale einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. Dem Teilnehmer bleibt jeweils der Nachweis gestattet, dass der IHK Offenbach am Main kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist. Bereits gezahlte Entgelte werden bei wirksamem Rücktritt unverzüglich erstattet. 

e) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Absage und Verschiebung von Veranstaltungen, Dozentenwechsel

a) Insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Krankheit des Referenten kann eine Veranstaltung verschoben oder abgesagt werden. Die Teilnehmer werden darüber unverzüglich informiert und erhalten ein außerordentliches Kündigungsrecht. Bereits gezahlte Entgelte werden bei Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 7.

b) Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, berechtigen ein Dozentenwechsel oder Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.

7. Haftung

a) Die Haftung der IHK Offenbach am Main für Schäden, die der Teilnehmer im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung erleidet, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der IHK Offenbach am Main oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

b) Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung, bei Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit sowie wesentlicher Vertragspflichten.

8. Datenschutz

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation und zur Rechnungsstellung bei kostenpflichtigen Veranstaltungen gespeichert und verarbeitet. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Offenbach am Main.

Stand: 10. Oktober 2012

Fragen Sie Ihre IHK

Dr. Martin Gegenwart
Justiziar, Geschäftsführer
Recht und Steuern
Tel.
+49 69 8207-221

Fax
+49 69 8207-229

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